Fortbildungspunkte

Rechtlicher Aspekt

Fortbildungen müssen den Bestimmungen der Anlage 4 § 125 SGB V entsprechen, um anerkennungsfähig zu sein. Als Fortbildungsveranstalter vergeben wir die Punkte entsprechend der im Paragraphen genannten Kriterien.

Aktueller Stand 01.08.2021:

  • Jeder leitende Angestellte oder selbständige Physio muss 15 FPs (Pflicht-Fortbildungspunkte) pro Jahr sammeln oder 60 FPs in 4 Jahren,
  • Aber: Ab 01.08.2021 geht es für alle neu bei 0 FPs los.
  • Fortbildungspunkte für Online Kurse bleiben analog bestehen.