Fördermöglichkeiten

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Bildungsschecks aus NRW

werden von uns akzeptiert. Bitte achten Sie auf den vorgeschriebenen Ablauf ! Die Bildungsschecks reichen sie bitte vor Rechnungsstellung ein.

Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben, um Fehler zu vermeiden und den Ablauf komplikationslos zu gestalten.

www.bildungsscheck.nrw.de

www.bildungsscheck.com

Bildungsscheck

Die Bundesländer verfügt über unterschiedliche Mittel zur Förderung von Weiterbildungsvorhaben. Die Bezeichnung "Bildungsscheck" ist explizit beschränkt auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Brandenburg sowie Mecklenburg-Vorpommern.
Bildungsscheck (Brandenburg)
Teilnehmer aus Brandenburg können zweimal pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck für eine Weiterbildungsmaßnahme beantragen, die mindestens 715 € kostet (inkl. Prüfungsgebühren). Die Förderhöhe beträgt 70 % der Kursgebühren bis zu einer Summe von 3.000 €. Weitere Informationen unter: www.lasa-brandenburg.de
Bildungsscheck (MV)
Es werden bis zu 50 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 500 € bei Weiterbildungskursen mit Teilnahmebescheinigung gefördert.

Bei Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder Qualifizierungen mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähige Teilqualifizierungen werden bis zu 50 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten mit maximal 3.000 € gefördert. Weitere Informationen unter: www.weiterbildung-mv.de
Bildungsscheck (NRW)
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden. Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Weiterbildungen zu 50 %, maximal jedoch mit 500 € bezuschusst. Innerhalb zweier Kalenderjahre können Beschäftigte über den individuellen und über den betrieblichen Zugang je einen Bildungsscheck erhalten. Nähere Informationen unter: www.bildungsscheck.nrw.de

Bildungsgutschein: (Keine Kursgebührbeschränkung)

Ein Bildungsgutschein kann beim zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters persönlich beantragt werden. Dabei handelt es sich um eine sogenannte „Kann“-Leistung – es besteht also kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein.

Um einen Gutschein erhalten zu können, müssen Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Sie sind arbeitslos (mit und ohne Leistungsbezug nach SGB II oder III)
Sie sind arbeitssuchend
Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht
Sie benötigen die Fortbildung für Ihre berufliche Eingliederung
Sie benötigen die Fortbildung zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes

Eine Weiterbildung über einen Bildungsgutschein kann nur dann gefördert werden, wenn sie notwendig ist, um den Antragsteller beruflich einzugliedern, drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.

Ob eine Weiterbildung notwendig ist, wird zudem anhand der Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt geprüft: Kann die Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden? Erhöht die Weiterbildung die Chance auf eine berufliche Eingliederung? Handelt es sich um einen stark nachgefragten Beruf?

Wo erhalte ich einen Bildungsgutschein?

Den Bildungsgutschein können Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen. Vereinbaren Sie mit ihrem Arbeitsvermittler einen Termin um Ihren Fortbildungswunsch zu besprechen.

Erklären Sie die Bedeutung der Fortbildung für Ihre berufliche Situation und inwiefern die Maßnahme Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern würde. Hierzu sollten Sie einschlägige Stellenanzeigen präsentieren, auf die Sie sich mit einer absolvierten Fortbildung bewerben könnten.

Um Ihren Arbeitsvermittler zu überzeugen, sollten Sie außerdem folgende Dokumente mitbringen:

Unterlagen zu ihren bisherigen Bewerbungsbemühungen
Informationen zu dem gewünschten Seminar und Bildungsträger

Bildungsprämie-Prämiengutschein:

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem EuropäischenSozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Seit dem 1. Juli 2017 gelten verbesserte Bedingungen für den Erhalt und den Einsatz eines Prämiengutscheins. Die Bildungsprämie unterstützt dadurch mehr Menschen bei der Finanzierung einer berufsbezogenen Weiterbildung.
Prämiengutscheine werden jetzt jährlich statt wie bisher nur alle zwei Jahre ausgegeben. Die Altersgrenzen fallen weg. Damit können auch Personen unter 25 Jahren und erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner einen Prämiengutschein bekommen.

Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 50 % der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 €.

Prämiengutscheine können nun in den meisten Bundesländern unabhängig von der Höhe der Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden (Wegfall der sogenannten 1.000-€-Grenze). Ausnahmen und weitere Informationen unter: www.bildungspraemie.info

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Infos unter www.bildungspraemie.info

Qualifizierungsscheck Hessen

Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben, um Fehler zu vermeiden und den Ablauf komplikationslos zu gestalten.

Informationen unter www.qualifizierungsschecks.de

Begabtenförderung

www.begabtenfoerderung.de

Bildungsurlaub:

- 5 Tage/ Jahr sind möglich

- mind. 3 aufeinanderfolgende Tage

- Unterrichtsdauer pro Tag: 8 UE

- bitte bei der schriftlichen Anmeldung zu einer Fortbildung mit angeben/ der Bildungsurlaub muss 3 Monate genehmigt werden

Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit

http://arbeitsagentur.de/nn_27098/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.html

"Einstiegszeit" für Jugendliche in Brandenburg

Bis zu 70 Prozent Kostenübernahme bei arbeitsplatzbezogenen Qualifizierungsmaßnahme, kombinierbar mit Förderleistungen der regional zuständigen Agenturen für Arbeit ist möglich. Weitere Informationen unter: www.ihk-projekt.de
QualiScheck (Rheinland-Pfalz)

Seit dem 22. März 2017 fördert das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz, mit dem Weiterbildungsgutschein QualiScheck die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen durch eine Erstattung von 60 Prozent der Weiterbildungskosten. http://esf.rlp.de/qualischeck/

Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

Das Land Niedersachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter aus Unternehmen sowie überbetriebliche Weiterbildungskonzepte.
Antragsberechtigt für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen.
Die Höhe der Förderung beträgt für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei mindestens 1.000 EUR, und für Weiterbildungskonzepte bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Weiterbildungsbonus Hamburg

Der Hamburger Weiterbildungsbonus bietet Fördermittel für berufliche Qualifizierungen. Er ist ein Projekt im Rahmen des Europäischen Sozialfonds. Der Weiterbildungskostenzuschuss beträgt 50 % der Gesamtkosten und max. 750 €. Weitere Informationen finden Sie unter: www.weiterbildungsbonus.net

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Damit werden bis zur Obergrenze von 2.000 € bis 50 % der Seminarkosten übernommen, wenn dies zuvor bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt wurde. Die andere Hälfte der Kosten zahlt der Arbeitgeber. Weitere Informationen unter: www.ib-sh.de

Weiterbildungsscheck Thüringen

Es werden Ausgaben für die individuelle Weiterbildung bis zur Höhe von 500 € alle zwei Kalenderjahre ermöglicht. Weitere Informationen unter: www.gfaw-thueringen.de
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