Marcus Binder
2014 habe ich meine Ausbildung zum Hundetrainer absolviert, bin entsprechend erfolgreich geprüft und habe selbstverständlich somit die Erlaubnis für die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz (TierSchG). Zudem bin ich als Sachverständiger für Sachkundeprüfungen gemäß § 10 Abs. 3 HundeG anerkannt. Und natürlich bilde ich mich regelmäßig fort, denn auch als Hundetrainer lernt man nie aus! ;)
Ich bin, wie es sich meiner Meinung nach für den Beruf gehört „hundeverrückt“!
Denn gerade als Hundetrainier gehört, neben Fachwissen, einfach auch viel Herz dazu.